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Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Eine Kündigung bedarf einer rechtsgültigen Unterschrift auf einem Kündigungsformular. Dieses Formular gibt es in allen VG-Läden, bitte fragen Sie vor Ort nach oder fordern Sie eins an unter mitgliederverwaltung@vg-dresden.de.

Die Beitragsfreistellung im Zuge einer Kündigung greift immer zum Ende des folgenden Monats (vgl. AGB 4. Beitragsordnung (15).

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft der VG hat eine Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende des Jahres, das heißt wenn die Kündigung im Jahr 2020  abgeben wird zum 31.12.2021.
Bis dahin (nach Abgabe der Kündigung) bleibt man weiterhin beitragsfrei gestelltes Mitglied im Status: gekündigt bis zum endgültigen Ausscheiden.
Die Auszahlung aller zum 31.12.2021 gekündigten Genossenschaftsanteile erfolgt dann im Jahr darauf nach der Generalversammlung auf die angegebenen Konten.

Zuletzt aktualisiert am 10.08.2020 von VG-Redaktion.

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