Hinweise
Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken
in unseren VG-Biomärkten
- Seit dem 2. April entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske bis auf weiteres.
- Das freiwillige Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist für unsere Mitglieder, Kund:innen und Mitarbeitenden natürlich auch weiterhin möglich!
Besondere Regelungen für unsere VG-Bio-Bistros
- Unsere Bio-Bistros sind ab dem 2. April vollständig und ohne Auflagen für Euch geöffnet - macht es Euch gerne im Innen- oder Außenbereich gemütlich.
- Ihr könnt natürlich Eure Speisen auch weiterhin zum Mitnehmen/to go erwerben.
Wir freuen uns darauf, für Euch die Kochlöffel schwingen zu können!
Danksagung
- Wir danken unseren Produzenten, Lieferanten und Logistikern, die lange Zeit scheinbar unmögliches möglich gemacht haben!
- Wir danken unseren Mitarbeitenden für ihren engagierten Einsatz und ihre Ausdauer, ohne dabei Freundlichkeit und Humor außen vor zu lassen.
- Und wir danken Euch, liebe Mitglieder und Kund*innen: Danke für all den Zuspruch und die Freundlichkeit, die uns wertvoll sind und viel Kraft geben.