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Änderung der Hausregeln

In allen VG-Märkten ist generell eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Ausnahmen von dieser Tragepflicht gelten nur noch für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises und für Kinder im Vorschulalter.

Wer über ein ärztliches Attest verfügt, das eine MNB-Befreiung auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bescheinigt, kann im jeweiligen Ladenbüro für eine oder mehrere namentlich zu benennende/n Person/en eine Einkaufs-vollmacht beantragen. Fragen dazu bitte ausschließlich an u.s. Mailadresse, damit unsere Mitarbeitenden im Laden entlastet werden:

gesundheitsschutz@vg-dresden.de

Dresden, 06.01.2021
Vorstand der VG Verbrauchergemeinschaft eG

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