Änderung der Hausregeln
In allen VG-Märkten ist generell eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Ausnahmen von dieser Tragepflicht gelten nur noch für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises und für Kinder im Vorschulalter.
Wer über ein ärztliches Attest verfügt, das eine MNB-Befreiung auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bescheinigt, kann im jeweiligen Ladenbüro für eine oder mehrere namentlich zu benennende/n Person/en eine Einkaufs-vollmacht beantragen. Fragen dazu bitte ausschließlich an u.s. Mailadresse, damit unsere Mitarbeitenden im Laden entlastet werden:
gesundheitsschutz@vg-dresden.de
Dresden, 06.01.2021
Vorstand der VG Verbrauchergemeinschaft eG