Mitteilung des Aufsichtsrat zu neuen Hausregeln

Neue Hausregeln in der VG
Seit 11.01.2021 gelten neue Hausregeln in den Läden der VG. Seitdem dürfen nur noch Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis vorlegen können und Kinder unter 6 Jahren die Läden ohne Mund-Nase-Bedeckung (MNB) betreten.
Hierzu haben uns viele Reaktionen erreicht, neben Zustimmung auch Verunsicherung bis hin zu starker Ablehnung. Offenbar wurden auch Protestaktionen angedacht, um den Ablauf in den Läden zu stören. Die Sächsische Zeitung berichtete darüber.
Auch wir als Aufsichtsrat können und werden nicht mit jeder Entscheidung des Vorstandes vollständig übereinstimmen.
Als Aufsichtsrat haben wir uns davon überzeugt, dass diese Änderung der Hausregeln keinesfalls willkürlich, sondern nach sorgfältiger Abwägung und verantwortungsbewusst getroffen wurde.
Wir verstehen, dass die Entscheidung, den Zutritt zu den Läden unserer Verbrauchergemeinschaft grundsätzlich nur noch mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu erlauben, insbesondere bei den unmittelbar betroffenen Menschen für Unmut und Wut sorgen kann und auch, dass diese deutlich geäußert wird.
Uns ist bewusst, dass gerade die Wirksamkeit der MNB in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert wird. Kaum einer wird sich eine solche Maske gern aufsetzen. Auch wir können nicht mit Bestimmtheit sagen, wie wirksam das Tragen einer MNB eine Ansteckung verhindern kann. Allein, dass damit die Möglichkeit besteht, das Ansteckungsrisiko zu verringern, ist uns Grund genug, diese Maßnahme konsequent umzusetzen.
Die Entscheidung einer Ärztin oder eines Arztes zur Ausstellung eines Attestes stellen wir nicht in Frage. Auch ist es nicht unsere Absicht, bestimmte Gruppen zu diskriminieren, insbesondere wenn es sich um Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen handelt.
In diesem Fall müssen allerdings die berechtigten Interessen des Einzelnen gegenüber dem Schutzbedürfnis und unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und schließlich aller Einkaufenden abgewogen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VG sind im Gegensatz zu uns Einkaufenden über viele Stunden am Tag unvermeidlich zahlreichen unterschiedlichsten Kontakten ausgesetzt.
Wir wollen, dass diese auch am kommenden Tag noch gesund und tatkräftig unser Bedürfnis nach gesunden Lebensmitteln erfüllen können. Auch gilt es zu vermeiden, dass auf Grund steigender Infektionszahlen Filialen geschlossen oder stark eingeschränkt werden müssen.
Wir sind davon überzeugt, dass unter diesen für uns alle nicht einfachen Umständen vom geschäftsführenden Vorstand verantwortlich entschieden wurde und bitten darum, diese zu akzeptieren und bestenfalls zu unterstützen. Ebenso wünschen wir uns einen achtsamen und solidarischen Umgang mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen, die in unserer VG bereit sind, besondere Verantwortung zu tragen.
Zur Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen und Hygieneregeln werden wir seit dem 11.01.2021 von einem professionellen Sicherheitsdienst unterstützt. Wir wollen und müssen den Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden und Einkaufenden gewährleisten und unsere Mitarbeitenden von der anstrengenden Umsetzung unserer Hausregeln entlasten. Auch hier bitten wir um Verständnis für diese für unsere VG ungewöhnliche vorübergehende Maßnahme.
Allen von den neuen Hausregeln besonders Betroffenen können wir derzeit anbieten, den angebotenen Einkauf durch eine bevollmächtigte Person zu nutzen.
Wir können die aktuelle Situation nur gemeinsam meistern.
Im Namen des Aufsichtsrates der VG
Ralf Werner
Vorsitzender