Jetzt mitmachen und unterstützen:
Unser neuer VG Markt
Macht mit bei unserem neuen Biomarkt
Update - Verlängerung bis zum 30.11.2022:
1. Möglichkeit: Erhöhung der Genossenschaftsanteile (GA)
Die einfachste und direkte Form, eine eingetragene Genossenschaft wie die Verbrauchergemeinschaft zu unterstützen, ist die zusätzliche Zeichnung und die Erhöhung der eigenen Genossenschaftsanteile in Höhe von jeweils 20 EUR. Hier sind nach oben keine Grenzen gesetzt: Das können 200 oder auch 1.000 EUR sein. Diese sind laut Satzung zum Ende des jeweils nächsten Geschäftsjahres kündbar und unverzinst - damit stärkt ihr unsere Vorhaben am deutlichsten!
zum Formular "Weitere Genossenschaftsanteile zeichnen"
2. Möglichkeit: Nachrangiges Darlehen (NDL)
Konditionen
- 500 bis 20.000 EUR auf zehn Jahre fest
- jährlich 0,5 bis 2 Prozent Zinsen - die Höhe ist frei wählbar und gilt über den ganzen Zeitraum
- Rückzahlung in 10 Jahresraten - eine Rate beträgt ein Zehntel der Darlehensumme plus Zinsen
- Höhere Einlagen sind in Absprache mit dem Vorstand möglich.
zum Formular "Bereitschaftserklärung Nachrangdarlehen"
Eine Beispielrechnung
Nachrangige Darlehenssumme: | 5.000,00 € |
---|---|
Zinsfestlegung zwischen jährlich 0,5 und 2 Prozent | 1,0 % |
Guthaben | Zins/Wert | Rückzahlung | Rückzahlung gesamt | |
---|---|---|---|---|
31. Oktober 2022 spätester Einzahlungstermin in Höhe von | 5.000,00 € | 1,0% | ||
31. Oktober 2023 nach erstem Jahr | 4.500,00 € | 50,00 € | 500,00 € | 550,00 € |
31. Oktober 2024 nach zweitem Jahr | 4.000,00 € | 45,00 € | 500,00 € | 545,00 € |
31. Oktober 2025 nach drittem Jahr | 3.500,00 € | 40,00 € | 500,00 € | 540,00 € |
31. Oktober 2026 nach viertem Jahr | 3.000,00 € | 35,00 € | 500,00 € | 535,00 € |
31. Oktober 2027 nach fünftem Jahr | 2.500,00 € | 30,00 € | 500,00 € | 530,00 € |
31. Oktober 2028 nach sechstem Jahr | 2.000,00 € | 25,00 € | 500,00 € | 525,00 € |
31. Oktober 2029 nach siebtem Jahr | 1.500,00 € | 20,00 € | 500,00 € | 520,00 € |
31. Oktober 2030 nach achtem Jahr | 1.000,00 € | 15,00 € | 500,00 € | 515,00 € |
31. Oktober 2031 nach neuntem Jahr | 500,00 € | 10,00 € | 500,00 € | 510,00 € |
31. Oktober 2032 nach zehntem Jahr | 0,00 € | 5,00 € | 500,00 € | 505,00 € |
Summe | 275,00 € | 5.000,00 € | 5.275,00 € | |
Erlös zugunsten der VG | 275,00 € |
Ein Mitglied gibt 5.000 EUR und entscheidet sich für 1% Zinsen. Dann zahlen wir zum 31.10.2023 ein Zehntel, also 500 EUR zurück und außerdem 50 EUR, also insgesamt 550 EUR aus. Zum 31.10.2024 berechnen wir aus 4.500 EUR die 45 EUR Zinsen und zahlen sie mit einem Zehntel der Ur-Summe, also insgesamt 545 EUR, zurück. Zum 31.10.2025 geht es mit 540 EUR weiter, bis wir am 31.10.2032 die übrigen 505 EUR inkl. Zinsen zurückzahlen. Es fließen also die gezahlten 5.000 EUR und insgesamt 275 EUR Zinsen an das unterstützende Mitglied zurück.
Bitte beachten: Die Zahlen und das Datum sind hier nur beispielhaft aufgeführt. Der tatsächliche Einzahlungs- und Rückzahlungsstichtag können abweichend vereinbart werden.
So könnt ihr die Verbrauchergemeinschaft zusätzlich unterstützen
Sprecht mit anderen Mitgliedern über die hier aufgeführten Möglichkeiten! Seid fair und meldet neue häusliche Partner:innen oder die Ankunft von jungen Familienmitgliedern zeitnah für die Beitragsberechnung an!
Wir bitten euch, bis zum 30.11.2022 euer Interesse an einer dieser Unterstützungsformen zu bekunden. Dafür gebt bitte eure ausgefüllten Bereitschaftserklärungen in einem unserer Märkte ab. Schnelle Rückmeldungen erleichtern uns die Arbeit sehr und beugen einem Verarbeitungsstau kurz vor Einsende- und Einzahlungsschluss vor. So können wir mit eurer Hilfe die Planung für unseren neuen Biomarkt auf ein solides Fundament setzen und ggf. weitere Optionen erwägen.
Weitere Infos und Kontakt
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Jedes Darlehen reduziert unseren Finanzierungsbedarf bei unseren Hausbanken, der GLS-Bank und der Volksbank Dresden-Bautzen eG und entlastet unseren Eigenkapitaleinsatz. Dies ist im Sinne unserer Hausbanken, denn die mehrjährige Verbindlichkeit eines Mitglieder-Darlehens stabilisiert das Umfeld des Projektes und stärkt die Genossenschaft. Durch die Übernahme eines Mitglieder-Darlehens entstehen oder festigen sich soziale Beziehung und Mitgliederbindung - und das gibt Sicherheit.
Nachrangdarlehen von Genossenschaften erwähnt das Gesetz ausdrücklich (Vermögensanlagegesetz VermAnlG). Das Gesetz beschränkt diese jedoch nicht.
Nein, diese Unterstützungsmöglichkeit dürfen wir aus rechtlichen Gründen ausschließlich Mitgliedern der VG Verbrauchergemeinschaft eG anbieten. Nach dem VermAnlG bestehen für Genossenschaften Vereinfachungen, sofern sie diese Anlagemöglichkeiten ausschließlich Mitgliedern der Genossenschaft anbieten. So entfallen Erstellung und Veröffentlichung eines Verkaufsprospektes, den die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) prüfen und billigen müsste. Die Ausnahmeregelungen bewahren Genossenschaften damit vor erheblichem administrativen zeitlichen Aufwand und nicht zuletzt vor Zusatzkosten. Der Gesetzgeber verweist hier zu Recht auf den traditionell sehr hohen Mitgliederschutz der Genossenschaften, den insbesondere die Gründungs- und Pflichtprüfungen durch die gesetzlichen Prüfungsverbände nach dem Genossenschaftsgesetz gewährleisten. Damit wird auch die besondere Stellung eines Mitgliedes in der Genossenschaft gewürdigt.
Die Unterstützung hatten wir 2010 anfangs unter der bankseitigen Empfehlung, das Wort Darlehen aus kreditrechtlichen Gründen zu vermeiden, unter die Überschrift „Beteiligung“ gestellt. Nach weiteren Rücksprachen u.a. mit Bank und Steuerbüro wurde aber klar, dass es besser ist, die bei Unternehmensfinanzierungen übliche Form eines Nachrangdarlehens zu nutzen. Andere Formen typischer und atypischer Beteiligungen oder Genussrechte schlössen unternehmerische Mitwirkung, bilanzielle Gewinn- oder gar Verlustbeteiligung mit ein. Das wollen beide Seiten nicht. Denn: Es soll Geld an die VG fließen, das die VG verzinst und fest vereinbart an das darlehensgebende Mitglied zurückzahlt.
Das ist ein rechtliches Erfordernis. Wenn eine Privatperson in Deutschland Geld anlegt, erwartet sie am Laufzeitende eine Rückzahlung ohne Bedingungen. Dies kann und darf in Deutschland nur eine Bank gewährleisten. Die VG ist aber keine Bank. Deshalb ist die VG gehalten, mit den Mitgliedern eine Vereinbarung zu treffen, wonach das Darlehen hinter andere Verbindlichkeiten, wie z.b. Löhne, Sozialabgaben, Mieten, Bankdarlehen und Lieferantenrechnungen, zurücktreten darf.
Die VG braucht die Nähe zu unseren Mitgliedern – und umgekehrt. Deshalb sehen wir eine Unterstützung mittels NDL ausschließlich für Mitglieder der VG vor. Jedes volljährige Mitglied kann für das Projekt „VG Dresden Neustadt II“ ein NDL gewähren. Eheleute können dies gemeinschaftlich oder einzeln tun.
Die Höhe der Darlehen kann von 500 EUR bis zu 20.000 EUR betragen. Nach Rücksprache mit dem Vorstand sind auch größere Beträge möglich. Seht jedoch bitte ausschließlich Mittel für ein NDL vor, auf die ihr bequem über die Laufzeit verzichten könnt. Die Rückzahlung läuft über 10 Jahre in jährlichen Raten.
Für die Bereitschaft, die Verbrauchergemeinschaft bei der Einrichtung des neuen Biomarktes auf der Friedensstraße mit einem Nachrangdarlehen zu unterstützen, bedankt sich die VG mit einem Zins von 0,5% bis 2% pro Jahr. Innerhalb dieser Spanne könnt ihr den Zinssatz im Vertragsformular selber festlegen. Dies gilt dann für die gesamte Laufzeit.
Nein, der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz gilt für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren.
Wir dürfen keine Steuerberatung anbieten und können hier nur – vorbehaltlich eurer eigenverantwortlichen Rücksprache mit dem Steuerbüro eures Vertrauens – hinweisen: Steuerlich sind die Zinsen aus unserer Sicht für die darlehensgebenden Mitglieder „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ nach dem Einkommenssteuergesetz. Die Darlehensgeber sind für die Angabe der Zinseinkünfte in der Steuererklärung selber verantwortlich. Die VG gibt allen Darlehenszeichnerinnen und -zeichnern etwa im Februar des Folgejahres - also zuerst im Februar 2023 - einen Hinweis, welchen Wert sie in der Steuererklärung, Anlage KAP, dem Finanzamt erklären müssen, damit der von der VG erlangte Zins korrekt versteuert werden kann.
Die Finanzierungsplanung geht nicht von einer vorzeitigen Rückzahlung aus. Wenn aber alles außergewöhnlich gut läuft, ist die VG möglicherweise eher in der Lage, an die darlehensgebenden Mitglieder Teile ihrer Einzahlung vorzeitig zurückzugeben. Wenn die VG das tut, zahlt sie grundsätzlich zuerst auf offene Zinsen und dann rückzahlend auf das Darlehen an das Mitglied. Die Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung ist nicht allzu hoch, doch wenn sich die Verbrauchergemeinschaft von Schulden befreien kann, soll und wird sie es gern tun.
Unsere Kreditmittel sind auf die Rücklagen und auf die langfristigen Planungen abgestimmt. Wer die Verbrauchergemeinschaft stärken möchte, aber befürchtet oder vermutet, auf den angedachten Darlehensbetrag nicht ganze zehn Jahre verzichten zu können, ist mit der Erhöhung der Genossenschaftsanteile auf der sicheren Seite. Diese können zum Ende des jeweils nächsten Geschäftsjahres gekündigt werden. Sollte jedoch dennoch eine unvorhergesehene schwierige persönliche Situation eintreten, wird immer mit uns zu reden sein, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Grundsätzlich können wir im Interesse der anderen darlehensgebenden Mitglieder aber keinen Darlehensvertrag vor Ablauf der zehn Jahre auflösen.
Bei wesentlichen Zahlungsrückständen informieren wir jedes darlehensgebende Mitglied. Sollte sich die Situation unseres Projektes „Markt Dresden Neustadt II“ so darstellen, dass es gravierende Probleme gibt, würden wir ggf. eine Versammlung der Darlehensgeber einberufen, um auf gemeinsamen Lösungswegen die Schwierigkeiten zu überwinden. Nach derzeitigem Stand ist das aber äußerst unwahrscheinlich.
Der Geber eines Mitglieder-Darlehens haftet nachrangig. Das bedeutet für den Insolvenzfall – und nur für diesen – dass zuerst alle anderen Verbindlichkeiten der Verbrauchergemeinschaft befriedigt sein müssen (Löhne, Sozialabgaben, Lieferanten etc.), ehe wir aus der Insolvenzmasse die Darlehensgeber bedienen dürfen.
Nach Erfahrungen - beispielsweise bei der Gründung freier Schulen oder ähnlicher Projekte - gibt es relativ selten Zahlungsschwierigkeiten oder Ausfälle. Das gilt vor allem dann, wenn das Mitglieder-Darlehen lediglich einen Baustein einer Finanzierung ausmacht. Eine Erklärung liegt sicherlich darin, dass nur für überzeugende Projekte und vertrauenswürdige Personen die notwendige Anzahl von nachrangigen Darlehen aus dem Umfeld der Initiative aufgebracht wird.
Sobald der unterzeichnete Vertrag und der Darlehensbetrag bei der VG eingegangen sind, schicken wir ein unterschriebenes Vertragsexemplar an das darlehensgebende Mitglied zurück. Damit ist dann auch der Eingang bestätigt.
Wer 10 Tage nach der Überweisung noch kein unterschriebenes Vertragsexemplar zurück bekommen hat, sollte sich bitte per Mail an laden8@vg-dresden.de wenden.